Die Stadtvertretung (in anderen Bundesländern auch: Stadtparlament oder Stadtrat) entscheidet über grundlegende Planungsinstrumente wie Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die die Nutzung von Grundstücken und die bauliche Entwicklung regeln. Zudem legt sie Prioritäten für Infrastrukturprojekte, Wohnungsbau, Verkehrsentwicklung und den Erhalt öffentlicher Einrichtungen fest. Dies passiert in der Regel mit informellen Instrumenten wie Grundsatzbeschlüssen, Rahmenplänen oder Konzepten. Die Stadtvertretung ist das Beschlussgremium für den Haushalt, kann also die langfristige Ausrichtung der Stadt beeinflussen.
Die Stadtvertretung wird alle 5 Jahre neu von allen Bürgern der Stadt gewählt (Kommunalwahl). Ihr Beschlüsse dienen als Handlungsleitfaden für die Verwaltung. Damit bildet die Stadtvertretung die demokratisch legitimierte Grundlage für das Verwaltungshandeln und stellt sicher, dass die Verwaltung, welche nicht gewählt wird im Sinne der Bevölkerung arbeitet.
Sitzverteilung Stadtvertretung Wolgast

Stand: 10.Juni 2024
Akteure der Stadtvertretung
Die Stadtvertretung wählt aus sich selbst heraus einen Vorsteher (in anderen Gemeinden übernimmt diese Aufgabe gelegentlich der Bürgermeister), der die Stadtvertretersitzungen leitet und die Stadtvertretung repräsentiert. Neben diesen formalen Aufgaben ist der Vorsteher jedoch ein normales Mitglied der Stadtvertretung. Der Bürgermeister selbst ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht Teil der Stadtvertretung, sondern gibt wie die übrigen Verwaltungsmitglieder nur Auskunft.