Ausgangslage
Der vorhabensbezogene Bebauungsplan Nr. 4 soll die Voraussetzung für eine Bebauung an dem Dreieck schaffen, an welchem die neue Ortsumgehung auf die alte B111 in Mahlzow trifft (siehe Lageplan). Von 2021 bis 2023 wurde schon einmal versucht auf dieser Fläche ein Bebauungsplan aufzustellen. Die Planungen wurden aufgrund raumplanerischer Einwände 2023 beendet und mit neuen Ausgangsvoraussetzungen neu begonnen.
Aktueller Stand
Am 17.03.2021 hat die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Der Bebauungsplan war vorhabensbezogen, bedeutet er hätte das Baurecht für dieses konkrete Vorhaben und nicht nur allgemeines Baurecht geschaffen. Das Vorhaben hat folgende Aspekte vorgesehen:
– Wohnmobil Stellplatz (ca. 100 Plätze)
– Eishalle oder Bowling (1.800 m²)
– Lebensmittelmarkt Einzelhandel (3.000 m²)
– 4 Gebäude mit u.a. Tourist Info/ Regionalmarkt, Gastronomie und Wohnen (6.975 m² Gesamtfläche)
In einer Stellungnahme vom 15.03.2021 hat die IHK Neubrandenburg darauf hingewiesen, dass das Vorhaben aufgrund des großflächigen Einzelhandels (mehr als 800m²) nicht nur gegen das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Wolgast, sondern auch gegen Ziele der Raumordnung in Vorpommern verstößt.
Auch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern bestätigte diesen Verstoß. Das bedeutet, dass das Vorhaben nicht umgesetzt werden dürfe. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger am 09.09.2022 ein Zielabweichungsverfahren gestartet. Ziel des Verfahrens ist es ausnahmsweise gegen ein Ziel der Raumordnung verstoßen zu dürfen. Die oberste Landesplanungsbehörde teilte jedoch Anfang 2023 dem Vorhabenträger mit, dass die Zielabweichung wenig aussichtsreich ist. Damit gab es keine Perspektiven mehr für das Vorhaben.
Am 30.08.2023 hat die Stadtvertretung aus diesem Grund den Aufstellungsbeschluss wieder aufgehoben und damit das Verfahren beendet.
Wieso verstößt das Vorhaben gegen Ziele der Raumordnung? Großflächiger Einzelhandel (mehr als 800m²) soll nicht ungesteuert entstehen. Hintergrund ist, dass große Einzelhandelsbetriebe viel Kaufkraft aus bestehenden Gebieten abziehen. Dies betrifft sowohl Innenstädte, als auch bestehende Geschäfte in anderen Städten. Damit diese nicht schließen müssen oder leer fallen wird großer Einzelhandel besonders streng gesteuert.
Zu den Aufhebungsunterlage
Die Stadtvertretung beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans als vorhabensbezogen. Damit wird auch hier wie bei den Planungen aus 2021 nur Baurecht für dieses konkrete Vorhaben geschaffen.
Das Vorhaben hat folgende Eckdaten:
– Wohnmobil Stellplatz (2,4 ha)
– Bowling- und Indoorspielcenter (4.300 m²)
– Fast Food (400 m²)
– regionale Verkaufseinrichtung (600 m²)
– Einzelhandel (800 m²)
– 2 Wohn und Geschäftshäuser (je 4.400 m²)
– 1 Wohn und Dienstleistungshaus (1.200 m²)
Zu den Planunterlagen
Am 18.12.2023 beschloss die Stadtvertretung, dass die Planungsunterlagen ausgelegt werden sollen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung). Während des Auslegungszeitraums konnten die Unterlagen im Rathaus eingesehen werden und Stellungnahmen geschrieben werden. Online waren sie dauerhaft abrufbar. Die Frist für die ersten Stellungnahmen endete am 12.04.2024. Eine zweite Möglichkeit für Stellungnahmen folgt in der regulären Öffentlichkeitsbeteiligung.
Zu den Planunterlagen
Am 21.07.2025 hat die Stadtvertretung beschlossen, dass die, durch Beteiligung der Öffentlichkeit sowie anderer Behörden, angepassten Unterlagen aus der 1. Phase erneut ausgelegt werden können im Rahmen der regulären Öffentlihckeitsbeteiligung. Im Rahmen dessen können erneut Stellungnahmen zu dem Vorhaben eingebracht werden. Im Verlgeich zu den ersten Planunterlagen haben sich insbesondere die Flächengrößen der Einzelhandelseinrichtungen vergrößert.
Zu den Planunterlagen